Bestechende Qualität
auf die Sie sich verlassen können!














GEWÄHRLEISTUNG

Es wird eine Garantie für die Dauer von 5 (fünf) Jahren, bei Elektrogeräten von 2 (zwei) Jahren gewährt, die alle Mängel umfaßt, die ihre Ursachen im Material, in der Verarbeitung und in der Konstruktion haben.

Die Garantie umfaßt nicht den natürlichen Verschleiß (auch nicht unter den extrem schlechten Bedingungen des Schichtunterrichts) sowie Schäden, die entstehen durch unsachgemäße Behandlung (wie Aufstellung in nassen Neubauräumen, Einlagerung in feuchten Kellern oder auf Dachböden, fehlender Schutz vor starker Wärmeeinwirkung, fehlerhafte Reinigung, mutwillige Beschädigung sowie Veränderung durch Dritte). 

Die Garantie wird auch nicht geleistet für Sonderanfertigungen, die auf Wunsch des Auftraggebers hergestellt werden und nicht dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen.

Hierauf hat der Lieferant vor Wirksamwerden des Vertrages hinzuweisen. Die Garantiehaftung tritt nur ein, wenn der Mangel unverzüglich nach Bekanntwerden dem Lieferer oder seinem Beauftragten schriftlich mitgeteilt wird.

Das beanstandete Stück soll möglichst umgehend aus der Benutzung gezogen werden. Durch technische Fortschritte bedingte Verbesserungen bleiben vorbehalten.

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